Marktordnung; Erlass
Beschreibung
Die Marktordnungen sind von Veranstaltern, Marktbeschickern und Besuchern zu beachten. Sie können z. B. den Marktstandort, die zugelassenen Waren und Leistungen, die Vergabe und Zuteilung von Standplätzen, die Verkaufs- und Betriebszeiten und das Verhalten am Markplatz regeln.
Nähere Informationen über die Marktordnung (z. B. Satzung über das Marktwesen) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Verwandte Leistungen
Zuständiges Amt
Markt Randersacker
Hausanschrift
Maingasse 9
97236 Randersacker
Postanschrift
Maingasse 9
97236 Randersacker
Fon:
+49 931 7053-0Fax:
+49 931 7053-20Email:
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