Satzung des Markt Randersacker über eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB), Bekanntmachung
Der Marktgemeinderat Randersacker hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 eine Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch für das im Geltungsbereich des Bebauungsplan "Windpark Gieshügeler Höhe" liegende Gebiet erlassen.
Die amtliche Bekanntmachung der Satzung erfolgt durch Abdruck im Amtsblatt Nr. 49 bis 52 am 15.12.2023 und durch nachfolgende Veröffentlichung (pdf-Datei) bekanntgemacht.
Die PDF-Datei können Sie über Ihren Browser oder mittels eines Programms z.B. Acrobat-Reader (https://www.adobe.com/de/acrobat/pdf-reader.html ) öffnen.