Hier können Sie parken:
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept tritt ab 01.02.2024 in Kraft
Ziel des staatlich geförderten Verkehrskonzeptes ist es die Parksituation im historisch gewachsenen Altort zu ordnen und Parkzeiten so zu begrenzen, dass sowohl die Anlieger, als auch Gäste und Kunden der öffentlichen Betriebe weiterhin den öffentliche Straßenraum nutzen können.
Das Parkraumbewirtschaftungskonzept ist auf unserer Homepage einzusehen. Bitte nehmen Sie sich die Zeit es zu lesen, denn dann werden viele Unklarheiten beseitigt.
Bewohnerparkausweis:
Ab sofort können Anwohner mit angemeldetem Erstwohnsitz im Rathaus einen Parkausweis für die Jahre 2024/2025 erwerben. Dieser wird auf 2 Jahre ausgestellt, für ein Fahrzeug (PKW oder Motorrad) je Antragsteller. Die Jahresgebühr beträgt 30,70 €, d. h. für 2 Jahre ist eine Gebühr von insgesamt 61,40 € zu zahlen.
Berechtigt sind nur die Anlieger innerhalb der gekennzeichneten Altortzone.
Hier finden Sie den Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises:
Antrag Bewohnerparkausweis mit zusätzlichem Kennzeichen
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Umsetzung der Beschilderung können Sie hier einsehen:
Beschilderung PRB_ MGR 26.07.2023
Den zusammenfassenden Bericht zum beschlossenen Parkraumbewirtschaftungskonzept können Sie hier einsehen:
Umsetzung Parkraumbewirtschaftungskonzept, Beschluss MGR 29.06.2022