Markt Randersacker

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Wärmeplanung für den Markt Randersacker

 

Die Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument zur Erreichung der Klimaziele. Es soll eine wirtschaftliche, klimaneutrale und sichere Wärmeversorgung erfolgen. Hierbei soll die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt, sowie der Wärmeverbrauch insgesamt gesenkt werden.

Bei der Wärmeplanung wird geprüft, welche konkreten Möglichkeiten vor Ort bestehen und wie diese in die lokale Wärmeversorgung eingebunden werden können.

Diese dient den Bürgerinnen und Bürgern zur Information und als Entscheidungshilfe für Investitionen. Eine rechtliche Verbindlichkeit zur Nutzung besteht nicht.

 

Der Markt Randersacker ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 WPG i. V. m. § 8 Abs. 1 AVEn planungs-verantwortliche Stelle für sein Gemeindegebiet und verpflichtet, einen Wärmeplan bis 30.06.2028 zu erstellen.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein komplexer und langfristiger Prozess und beginnt mit einem Beschluss der Gemeinde.

Mit Beschluss vom 30.07.2025 hat der Marktgemeinderat beschlossen, die Wärmeplanung durchzuführen. Dies soll nach Möglichkeit im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.

Dabei kann auch mit anderen Gemeinden zusammengearbeitet werden. In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 04.06.2025 wurde bereits beschlossen, dass im Konvoi (Verbund) mit der Gemeinde Gerbrunn zusammengearbeitet werden soll.

Die Auftragsvergabe an einen Dienstleister zur umfassenden kommunalen Wärmeplanung wurde ebenfalls in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 30.07.2025 beschlossen.

Mit der Erstellung soll im dritten Quartal 2026 begonnen werden.

Ergebnisse hierzu werden zu gegebener Zeit hier veröffentlicht.