Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung
Beschreibung
In Bayern gibt es etwa 90.000 km kleinere Gewässer. Die Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände sind zur Unterhaltung dieser Gewässer verpflichtet. Teilweise ist diese Unterhaltungspflicht auch auf Nutzer (z. B. Wasserkraftanlagenbetreiber) übertragen.
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und zum baulichen Zustand von kleineren Gewässern und ihren Ufern, so wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Zuständiges Amt
Markt Randersacker
Hausanschrift
Maingasse 9
97236 Randersacker
Postanschrift
Maingasse 9
97236 Randersacker
Fon:
+49 931 7053-0Fax:
+49 931 7053-20Email:
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