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Einführung der Gelben Tonne im Landkreis Würzburg zum 01.01.2021

Information TEAM ORANGE vom 01.09.2020


In Kürze startet die Verteilung der Gelben Tonnen im Landkreis Würzburg.

Wir möchten Sie nachfolgend über die wesentlichen Eckpunkte zur künftigen Erfassung von Verkaufsverpackungen informieren:


A) Grundlegendes:
Die Entsorgung von Verkaufsverpackungen ist ein privatwirtschaftlich organisiertes und finanziertes System. Sämtliche Entsorgungsleistungen sind in den Verkaufspreisen aller Produkte bereits enthalten. Die Organisation der Entsorgung obliegt den sogenannten „Dualen Systemen“. Für den Landkreis Würzburg ist derzeit die „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ (DSD) zuständig.
Mit der Leerung der Gelben Tonnen hat DSD die „Knettenbrech + Gurdulic Franken GmbH & Co. KG“ (Knettenbrech) beauftragt.
Die Abfallberatung und die Information der Öffentlichkeit obliegen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (= team orange).
Die Entscheidung zur Einführung der Gelben Tonne wurde einvernehmlich zwischen DSD und team orange getroffen. Grundlage hierfür war ein entsprechender Beschluss des Verwaltungsrats des Kommunalunternehmens des Landkreises Würzburg. In einer vorhergehenden Umfrage hatten sich 2/3 der Landkreisgemeinden für die Einführung der Gelben Tonne ausgesprochen.

Die Gelbe Tonne bietet im Vergleich zu den Gelben Säcken insbesondere folgende Vorteile:

  • Höhere Stabilität
  • Keine Verwehungen von (aufgerissenen) Gelben Säcken mehr
  • Keine Nachbeschaffungen von Gelben Säcken mehr

B) Größe und Leerung
Jedes Grundstück wird mit einem 240- oder 1.100-Liter-Behälter ausgestattet. Bei objektiv vorhandenem Mehrbedarf können – ebenfalls kostenfrei – weitere Behälter angefordert werden. Die Behälter können auch gemeinschaftlich mit Nachbarn genutzt werden.
Die Behälter können ab sofort zur Leerung bereitgestellt werden. Ab 2021 erfolgt die Leerung im vierwöchentlichen Rhythmus, welcher sich in zahlreichen anderen Landkreisen als ausreichend erwiesen hat.


C) Befüllung
Die Gelbe Tonne soll und darf nur mit den Abfällen befüllt werden, die auch bislang zulässigerweise über den Gelben Sack zu entsorgen waren, d.h. Verkaufsverpackungen aus Kunst- und Verbundstoffen und aus Blech.

Fragen und Antworten rund um die Gelbe Tonne können Sie der nachfolgenden Information entnehmen: