Markt Randersacker

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Kindertagesstätten in Randersacker, Benutzungssatzung

Der Marktgemeinderat Randersacker hat in seiner Sitzung am 09.09.2020 die Satzung des Marktes Randersacker über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertages-einrichtungen) erlassen.
 
Die Satzung wird durch Abdruck im Amtsblatt des Marktes Randersacker amtlich bekanntgemacht.
 
Zusätzlich liegt die Satzung in der Zeit vom 25.09.2020 bis 30.10.2020 im Rathaus Randersacker, Maingasse 9, 97236 Randersacker, Zimmer-Nr. 8, während den Besuchszeiten öffentlich aus.
 
Aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation aufgrund der Corona-Pandemie wird auf die Möglichkeit der Online-Einsichtnahme hingewiesen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Anlagen sind im Internet veröffentlicht und Online auf der Homepage des Marktes Randersacker „www.randersacker.de“ für jedermann öffentlich einsehbar. Wir bitten hiervon vorwiegend Gebrauch zu machen.
 
Sollte die Einsichtnahme vor Ort notwendig sein, wird diese in einem separaten Raum unter Einhaltung der Hygienebestimmungen (Mund-Nasen-Schutz, ggfs. Wahrung des Mindestab-standes, usw.) ermöglicht. Wir bitten um vorherige Terminabsprache bzw. Voranmeldung unter der Rufnummer 0931/7053-0.