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Volksbegehren "Abberufung des Landtages"; Eintragungsbekanntmachung

Volksbegehren "Abberufung des Landtages"
Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren - Eintragungsfrist vom 14. bis 27. Oktober 2021 -
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat das Volksbegehren auf Abberufung des Landestages
zugelassen. Auf die Bekanntmachung des Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 27.07.2021
(Bayer. Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30.07.2021) wird verwiesen.
Die Bekanntmachung über die Eintragung für das Volksbegehren können Sie in der Anlage (pdf-Datei) einsehen.
 
Die pdf-Datei können Sie über Ihrem Browser oder mittels eines Programms
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