Volksbegehren "Abberufung des Landtages", Einsicht in das Wählerverzeichnis
Volksbegehren "Abberufung des Landtages"
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Eintragungsscheinen
Eintragungsscheinen
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat das Volksbegehren auf Abberufung
des Landestages zugelassen.
des Landestages zugelassen.
Auf die Bekanntmachung des Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom
27.07.2021 (Bayer. Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30.07.2021) wird verwiesen.
27.07.2021 (Bayer. Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30.07.2021) wird verwiesen.
Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren wird am Freitag, 24.09.,
Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021 während der Dienststunden
im Rathaus Randersacker, Maingasse 9, für Stimmberechtigte zur
Einsicht bereitgehalten.
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Montag, 27.09. und Dienstag, 28.09.2021 während der Dienststunden
im Rathaus Randersacker, Maingasse 9, für Stimmberechtigte zur
Einsicht bereitgehalten.
Eintragungsscheinen können Sie in der Anlage (pdf-Datei) einsehen.
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