Markt Randersacker

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Flurbereinigung und Weinbergsbereinigung Randesacker Proj. V; Schlussfeststellung

Schlussfeststellung

Das Verfahren Flurbereinigung und Weinbergsbereinigung Randersacker Proj. V wird abgeschlossen (§ 149 Flurbereinigungsgesetz).

Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Randersacker Proj. V sind abgeschlossen. Die Teilnehmergemeinschaft erlischt mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung.

 

Auf die nachfolgende amtliche Bekanntmachung insbesondere auf die Rechtsbehelfsbelehrung wird verwiesen!