Markt Randersacker

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Neuigkeiten aus der Gemeinde

Räum- und Streupflicht auf gemeindlichen Straßen

Angesichts der momentanen Winterjahreszeit sieht sich der Markt Randersacker veranlasst, an die geltende „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ zu erinnern.
 
Wie schon vor Inkrafttreten der gegenwärtigen Verordnung sind die Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) auch heute noch verpflichtet, die „Sicherungsflächen“ der Gehbahnen bzw. der ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
 
Weniger bürokratisch ausgedrückt heißt das, in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr) ist die Sicherungsfläche von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt), nicht mit Tausalz oder atzenden Mitteln, zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz indessen zulässig.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
 
Hinter dem Begriff „Sicherungsfläche“ verbirgt sich vereinfacht ausgedrückt der vor dem Grundstück liegende Gehweg bzw. in dessen Ermangelung eine ca. 1 Meter breite Gehbahn am Fahrbahnrand.
Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentlichen Straßen an, so besteht die hier geschilderte Verpflichtung für jede dieser Straßen!
 
Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Weitere Informationen

Kontakt

Markt Randersacker
Maingasse 9
97236 Randersacker
Tel.:+4993170 53-0
Telefax: +49931 7053-20
gemeinde(at)randersacker.bayern.de
E-Mail schreiben

Ukraine-Hilfe Randersacker

Wir benötigen dringend: 

- Unterkünfte

- Medizinische Hilfsgüter

- Fahrer für den Bürgerbus (erste Touren schon gesichert)

Meldung von Quartieren bitte an Michelle Orend +49 171 8547301 oder +49 9303 990784

Sachspenden bitte zu Thomas Schenk beim Weingut Schenk, Ochsenfurter Straße 21

Aktuell wird keine weitere Kleidung benötigt!

Hebt diese bitte noch auf, da sie vielleicht dann wieder benötigt wird, wenn konkrete Geflüchtete vor Ort sind.

Was noch gebraucht werden kann sind Decken, Schlafsäcke, Windeln für Kinder und Senioren, Hygieneartikel (Duschgel, Deo, Feuchttücher, etc.), Konserven (bitte nur Dosen, kein frisches Essen und keine Gläser), Energieriegel.

Bitte habt Geduld mit uns, wenn wir nicht immer ganz schnell reagieren - wir sind noch am Organisieren. Wir freuen uns sehr über alle Eure Unterstützung!

Ansprechpartner:

Ukraine-Hilfe_Ansprechpartner

Anträge und Merkblätter:

220411_Merkblatt Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung Englisch

220411_Merkblatt Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung Russisch

220411_Merkblatt Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung Ukrainisch

Antrag Asylbewerberleistungen (Ukraine)

Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (ukrainische Kriegsflüchtlinge)

Merkblatt Haustiere Ukraine